Sehr geehrte Frau Bader,
Ich bin noch in Elternzeit und habe vor kurzem meinem Arbeitgeber mitgeteilt, dass ich die EZ um ein weiteres Jahr verlängern möchte.
Da meinem Chef aber nicht klar ist, ob ich tatsächlich zurück komme oder nicht, schrieb er mir, dass er meine Stelle besetzen würde und erwähnte indirekt, dass ich kündigen soll, falls ich nicht mehr komme.
Wenn ich nun kündige, muss ich mich doch beim Arbeitsamt melden, dabei möchte ich doch noch ein Jahr Ez nehmen. Wie läuft das genau ab? Wie sieht es mit der Krankenversicherung aus?
Ich bin mir nicht ganz sicher, aber ich meine mein Vertrag war auch nur noch bis 2014 befristet.
Ich hoffe Sie können mich diesbezüglich aufklären und mir mitteilen, wie ich am besten vorzugehen habe.
Vielen Dank und guten Rutsch ins neue Jahr.
Lilisu
von
Lilisu
am 28.12.2013, 21:35
Antwort auf:
Kündigen in der Elternzeit
Hallo,
wieso sollten Sie kündigen? Sie können dann ein Problem mit der KK bekommen. Vertrag auslaufen lassen und klären, wie Sie sich KK-versichern. ArBeld I bekommen Sie nur, wenn Sie dem Arbeitsmarkt zur verfügung stehen.
Beim EG zählt die Zeit übrigens als 0
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 02.01.2014
Antwort auf:
Kündigen in der Elternzeit
Krankenkasse muss man ohne AG selbst zahlen.
Wieso weisst Du nicht was für Verträge Du unterschreibst und wie lange sie gehen ?
ALG 1 gibt es nur wenn man dann auch arbeiten will und Betreuung nachweisen kann.
Wie alt ist das Kind jetzt ?
von
Sternenschnuppe
am 29.12.2013, 09:19
Antwort auf:
Kündigen in der Elternzeit
Ich arbeitete dort seit 2009 und seitdem wurde der Vertrag regelmäßig verlängert. Zuletzt bevor ich schwanger wurde und konnte mich halt gestern nicht mehr genau erinnern, ob bis Mai, Juni oder wann genau. Wusste es davor ja noch genau und hab gestern nochmal nachgesehen.. bis Juli 2014 geht er .
22 Monate ist sie jetzt alt.
von
Lilisu
am 29.12.2013, 15:54
Antwort auf:
Kündigen in der Elternzeit
Mit befristetem Vertrag musst du nicht kündigen. Befristete Verträge laufen einfach so aus. Und ohne Vertrag, kein AG, keine Elternzeit.
Verlängern geht also nur noch bis Vertragsende.
Ich unterstelle, du hast 2 Jahre Elternzeit angemeldet?
Dann kannst du die EZ bis zum Vertragsende verlängern - auch ohne Zustimmung des AG.
Danach kannst du weiter bis zum 3. Geburtstag zuhause bleiben (oder auch länger), aber dann musst du dich selbst um Krankenversicherung usw kümmern.
Übers Arbeitsamt kannst du dich bis zum (Tag vor dem) 3. Geburtstag von der Arbeitssuche freistellen lassen, bist dann auch krankenversichert, aber bekommst sonst kein Geld. Dafür musst du dich (ich mein) 3 Monate vor Vertragsende bei denen melden.
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 29.12.2013, 20:38
Antwort auf:
Kündigen in der Elternzeit
Vielen Dank. Das hilft mir weiter. Und ja genau.. ich hatte zwei Jahre angemeldet.
von
Lilisu
am 29.12.2013, 22:39