Hallo Fr. Bader, bin in der 28. SSW, seit 06.05.05. krankgeschrieben, wahrscheinlich noch bis zu Ende der SSS, war davor seit Mai 2002 im Erziehungsurlaub. Bekomme ich nun eigentlich von meinem Arbeitgeber 6 Wochen lang das normale Gehalt, steht mir Urlaubsgeld zu? Bekomme ich trotzdem Mutterschaftsgeld? Vielen Dank für Ihre Antwort.
Mitglied inaktiv - 04.07.2005, 11:34