Frage: Krankgeschrieben

Guten Tag Frau Bader, Sie hatten mir gesagt das ich aufgrund der Familienversicherung kein Anspruch auf Elterngeld habe. Ich darf nicht mehr arbeiten gehen, habe ich denn Möglichkeiten meinen Finanziellen Engpass an einer anderen Stelle zu minimieren, außer der Weg übers Sozialamt? Warum darf man dann nicht gekündigt werden so könnte ich ja zumindestens ALG beantragen. Wenn mein Arzt mir ein Arbeitsverbot erteilt bekomme ich dann wieder Geld vom Arbeitgeber? Muss ich dann überhaupt noch eine Krankmeldung meinem Arbeitgeber zusenden wenn er eh nicht mehr zahlen muss? Bin wirklich verzweifelt das Geld fehlt!! Mfg stern

Mitglied inaktiv - 26.08.2008, 13:03



Antwort auf: Krankgeschrieben

Hallo, ??? Sie haben keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld-aber doch auf Elterngeld iHv von mind. 300 € für 12 Mo. In der Zeeit vom Mutterschutz ist ein BV doch unerheblich, und was hat die Krankmeldung damit zu tun? Haben Sie mal geschaut, ob Sie die Einmalzahlung iHv 210 € bekommen? Liebe Grüsse NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 27.08.2008



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