Frage: Krankenkasse

Hallo Frau Bader! Zum Zeitpunkt meiner ersten Schwangerschaft war ich freiwilliges Mitglied in einer BKK. Ich verdiente also oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze. Im September 2000 endete mein Mutterschutz und die BKK buchte mir plötzlich den gesamten Krankenkassenbeitrag aufgrund meines alten Gehaltes ab. Dieses wurde dann dem Gehalt meines Mannes angepasst korrigiert, aber man sagte mir, dass ich aufgrund meiner freiwilligen Mitgliedschaft im Erziehungsurlaub nicht beitragsfrei versichert bin. Daraufhin habe ich gekündigt und mein Mann versicherte mich bei seiner privaten Versicherung mit. Dann habe ich ab März 2001 sporadisch bei meinem bisherigen Arbeitgeber gearbeitet und war in dieser Zeit versicherungspflichtig. Damit ich mich nicht ständig bei der privaten Versicherung an- und abmelden musste, sagte mir die BKK aus Kulanz (?) zu, dass ich in der Zeit, in der ich keiner Tätigkeit nachgehe, also keine Beiträge fließen, trotzdem beitragsfrei versichert bin. Seit 01.01.2002 habe ich einen festen Aushilfsvertrag (10 Stunden pro Woche) während des Erziehungsurlaubs, der bis zum 03.08.2003 befristet ist, da ja dann mein Erziehungsurlaub des ersten Kindes endet. Nun bin ich wieder schwanger. Geburtstermin ist der 29.03.2003. Meine Frage ist nun: Wie sieht es mit der Krankenkasse aus? Bin ich jetzt aufgrund des Teilzeitvertrages im Erziehungsurlaub wieder ein Pflichtmitglied, dass in der Elternzeit der zweiten Schwangerschaft Beitragsfreiheit genießt, oder muss ich mich nach dem Mutterschutz wieder privat versichern, da der Status meines Erstvertrages (freiwillige Mitgliedschaft) zieht? Außerdem stellt sich mir die Frage, ob nach dem Mutterschutz und der Elternzeit der zweiten Schwangerschaft mein "alter" Vollzeitvertrag gültig ist, d.h. habe ich ca. ab 28.03.2006 wieder Anspruch auf den Ganztagsarbeitsplatz also auf den Erstvertrag, oder zieht der Zeitvertrag, d. h. ich habe nur noch Anrecht auf einen Teilzeitarbeitsplatz mit 10 Stunden pro Woche. Besten Dank für Ihre Nachricht. Keiner kann mir so recht weiterhelfen, obwohl ich sehr bezweifele, dass meine Konstellation so selten vorkommt. MfG Claudia

Mitglied inaktiv - 18.11.2002, 14:25



Antwort auf: Krankenkasse

Liebe Claudia, bitte fargen Sie allgemeiner + zusammengefasster. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 19.11.2002



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