Frage: Krankenkasse

Hallo Fr. Bader, folgende Frage: Arbeitsvertrag besteht seit 1.5.10 (410 Euro mit Arbeitsvertrag ; 15 Stunden die Woche); Mutterschutz beginnt am 31.7.10. Arbeitgeber (kein Bekannter oder Verwandter) hat eingestellt, obwohl eine Schwangerschaft vorlag. Handelt es sich hierbei um einen sozialversicherungspflichtigen Job? Krankenkasse will nämlich prüfen, ob überhaupt ein sozialvericherungspflichtiges Arbeitsverhältnis bestand. Danke für Ihre Einschätzung

Mitglied inaktiv - 28.06.2010, 10:19



Antwort auf: Krankenkasse

Hallo, zahlen Sie den Abgaben an die KK etc? Eigentlich fallen Sie in die Gleitzone. Für Arbeitsentgelte, die sich in einem Verdienstrahmen von 400,01 EUR bis 800 EUR bewegen, wurde eine so genannte Gleitzone eingeführt. Arbeitnehmer, die regelmäßig gegen ein monatliches Arbeitsentgelt innerhalb der Gleitzone beschäftigt sind, besteht Versicherungspflicht zur Sozialversicherung. Sie zahlen aber einen abgestuften Arbeitnehmeranteil zu ihren Beiträgen. Das erfolgt in der Weise, dass der zu zahlende Anteil von anfänglich rund 4% linear bis zum vollen Arbeitnehmeranteil ansteigt. Ab einem Entgelt von 800 EUR ist der Arbeitnehmeranteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag genauso hoch wie der des Arbeitgebers. Letzterer zahlt stets den vollen Arbeitgeberanteil. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 28.06.2010



Antwort auf: Krankenkasse

Seit dem 17.5. besteht leider ein Beschäftigungsverbot :-((((

Mitglied inaktiv - 28.06.2010, 10:40



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