Sehr geehrte Frau Bader, in meiner 21.SSW wurde mir der Blinddarm entfernt. Nun sind meine 6 Wochen vorbei und die Krankenkasse übernimmt mein Krankengeld. Weiterhin wurde nun auch noch festgestellt, dass ich Schwangerschaftsdiabetes habe. Meine Frauenärztin will mich bezüglich des Blinddarmes und nun der Diabetes nicht gesund schreiben und warten bis ich im Mutterschutz bin. Meine Frage an Sie ist, wird mir das Krankengeld von der Krankenkasse beim Elterngeld mit angerechnet und wenn ja beide Sachen oder nur eine? Mit freundlichen Grüßen Mandy
von ManTo am 17.08.2015, 21:37