Hallo Frau Bader,
mein Mutterschutz endet voraussichtlich am 08.09.2014. Anschließend gehe ich in Elternzeit.
Jetzt wurde mir ein Tipp gegeben, dass ich evtl. einen kompletten Anspruch auf meinem Urlaub habe, da es ja über den Stichtag 31.07. geht. Ist das korrekt oder habe ich nur anteilig Anspruch?
Danke für Ihre Info.
VG
von
mauskeks24
am 12.05.2014, 11:19
Antwort auf:
Kompletter Urlaubsanspruch?
Hallo,
Man muss dabei folgendes unterscheiden:
im BV und Mutterschutz erhält man ganz normale Urlaubsansprüche, im EU keine. Wenn man vor dem Mutterschutz krank war oder ein BV hatte, hat man auch Urlaubsansprüche.
In dem Jahr, in dem man teilweise noch arbeitet /im Mutterschutz ist, hat man anteilig für die Monate Urlaubsanspruch, die ganz gearbeitet wurde- eine tageweise Abrechnung für den jeweiligen Monat gibt es also nicht.
Anspruch besteht aber nur auf volle Monate. Das heißt: für jeden vollen Kalendermonat, den der AN Elternzeit genommen hat, wird der Urlaubsanspruch um je 1/12 gekürzt.
Den Urlaub, der vor dem EU entsteht, darf man grundsätzlich nach dem EU nehmen. Das bedeutet im Jahr direkt danach und noch im Folgejahr.
Vor dem EU nur dann, wenn er in dem Jahr angefallen ist.
Bsp: Der Mutterschutz beginnt Mitte Dezember, dann hat man ja für das neue Jahr im Januar Urlaubsansprüche (1/12). Den kann man nicht im alten Jahr nehmen.
Auszahlung ist nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses möglich, sonst muss man den Urlaub aufsparen.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 13.05.2014
Antwort auf:
Kompletter Urlaubsanspruch?
Du hast Anspruch für die Monate, wo du nicht komplett in Ez bist, also bis Sept einschl.
von
sternenfee75
am 12.05.2014, 11:50