Hallo Frau Bader, ich hoffe, dass sie mir hier - auch wenn es ein anderes Thema ist - kurz weiterhelfen können. Mein Exmann ist dabei Insolvenz zu beantragen. Unter den unzähligen Gläubigern bin auch ich und auch unsere Tochter, habe jedoch im Gegensatz zu anderen Gläubigern, die ich kenne, noch kein Schreiben seines Anwaltes erhalten. Frage 1: Kann ich bei dem Anwalt selbst nachhaken, falls mein Ex uns bewußterweise nicht angegeben hat? Frage 2: Ich werde gerade vom Gericht als Zweitschuldner für seinen Kostenanteil des Scheidungsverfahren in Anspruch genommen, weil er eine eidesstattliche Versicherung abgegeben hat. Muss ich das wirklich zahlen, obwohl ich auch ein Gläubiger von ihm bin oder erhöht das nur meine Forderungen? Frage 3: Mein Ex hat mir bzgl. der Scheidungskostensache per eMail mitgeteilt, dass er schon irgendwie Geld auftreiben wird, das er mir für die Überweisung in bar geben wird. So wie er sich ausgedrückt hat, handelt es sich wohl um kein sauberes Geld. Das wäre ja dann Insolvenzbetrug. Bin ich hier nicht anzeigepflichtig? Ich hoffe so, dass Sie mir ein wenig weiterhelfen können. Vielen Dank. Charty
Mitglied inaktiv - 21.01.2008, 09:35