Hallo Frau Bader, muß man den Kindesvater beim Arbeitsamt, beim Bezug von Hartz IV, grundsätzlich benennen??? Lt. e-mail vom 22.05.06 wurde eine Leserin dieses Forums vom Amt dazu aufgefordert. Frage deshalb, weil ich nicht so ein Schreiben erhalten habe, und auch nichts falsch machen möchte! Muß wohl dazu sagen, das ich aber in einer Bedarfsgemeinschaft lebe und das Gehalt meines Freundes angerechnet wird. Vielen Dank für Ihre Hilfe Gruß Elfilein
Mitglied inaktiv - 03.06.2006, 23:28