Hallo Frau Bäder,
Mich interessiert Folgendes:
Sofern ein Paar sich trennt, der Kindesvater die Kinder zu sich nimmt und die ex ein neues Kind bekommt und nicht mehr arbeiten geht:.wie sieht es dann mit dem zu zahlenden Unterhalt aus? Muss sie arbeiten gehen?
Die Kinder sind 11 und 15.
Vielen Dank.
Und viele Grüße
Alexandra Kasten
von
Alex0204
am 21.06.2016, 22:17
Antwort auf:
Kindesunterhalt Ex- Frau
Hallo,
an der Unterhaltspflicht ändert sich durch das neue Kind nichts.
Sie hat weiter eine erste Erwerbsobliegenheit.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 23.06.2016
Antwort auf:
Kindesunterhalt Ex- Frau
Die Kindsmutter muss arbeiten, wenn sie den Unterhalt für die 2 Großen nicht aus der Portokasse zahlen kann. Die Unterhaltspflicht endet nicht, weil sie ein neues Kind hat.
von
Pamo
am 22.06.2016, 18:54