Hallo Frau Bader,
ich hoffe Sie können weiterhelfen.
Mein Sohn wurde jetzt wiederholt gebissen vom selben Kind. Diesmal blutig am Rücken, so daß die Erzieherin mit ihm zum Doktor ging. Ich bin jetzt höchst verunsichert u. habe Angst vor Wiederholungsbissen, Infektionen etc.
Der Kiga ist kein Regelkindergarten, sondern mit pädagogischen Sonderaufgaben. Man sagte mir nur, wir können es nicht ändern..ich bestand darauf andere Vorschläge zu machen, da es so nicht weitergehen kann. Was kann ich jetzt tun??? Ich weiss nicht weiter.
Vielen Dank für ihre Hilfe.
Mitglied inaktiv - 24.08.2004, 10:53
Antwort auf:
Kind wurde im Kiga gebissen
Hallo,
das Problem hatten wir hier schon öfter. Ich würde mit der Erzieherin reden, die soll der MUtter sagen, dass das nicht geht. Wir hatten hier schon Fälle, da musste das Kind (das bissige) abgemeldet werden.
Ich poste hier mal (anonym) den Erfahrungsbericht einer Mutter, deren Kind gebissen hat.
Da kann man die Möglichleiten sehen:
Hallo!
Das ist vielleicht ein bisschen komplizierter. Denn wir haben den Kindergartenplatz für unseren 3jährigen Sohn verloren. Die AWO ist der Träger des Kindergartens in unserem Wohnort, einen weiteren AWO-Kindergarten gibt es in einem Nachbarort, der zur Gemeinde gehört. Sonst gibt es keinen – nur weitere in der benachbarten Kreisstadt. Unser Sohn hat den Kindergarten verlassen, weil er dauerhaft gebissen hat. Wir als Eltern waren aktiv, um es zu beheben, aber es brauchte Zeit. Leider hatten einige Eltern die Zeit nicht. Sie mobbten und unternahmen alles, damit mein Sohn in Schwierigkeiten geriet. Ein Elternpaar veranlasste eine Anzeige wegen Unterlassung der Aufsichtspflicht, ging zum Bürgermeister und zum Geschäftsführer der AWO. Leider befassten sich die Erzieher erst spät damit, sich selbst Rat und Unterstützung zu suchen. Offenbar hatten die Eltern die Sache zum Schluß mehr in der Hand als die Erzieher. Zwei Tage vor Weihnachten bekamen wir ein Ultimatum gesetzt. Sollte unser Sohn das Kind der entsprechenden Familie noch einmal beißen, so müsste es die Einrichtung verlassen. Da es nicht in unserem Einfluß ist und wir wussten, dass unser Sohn Zeit und Geduld braucht, haben wir ihn kurzfrsitig selbst rausgenommen. Zumal uns die Zusage für einen Platz in einem gemeindefremden Kindergarten angeboten wurde. Das Vertrauen war auch dahin, denn der Kindergarten bot uns keine rechten Alternative. Die eine war eine längere Kindergartenpause, die andere war, ihn daheim zu lassen, bis sich die Eltern evtl. wieder beruhigen würden. Man hatte überlegt, im Jan. einen Elternabend zu diesem Thema einzuberufen. Aber die Entscheidung des Geschäftsführers war klar und beinhaltete auch keinerlei Alternativen. Nun ist es so, dass unserer Meinung nach die Gemeinde nicht mehr ihren gesetzlichen Auflagen nachkommt, uns einen Kindergarten-Platz zur Verfügung zu stellen. Wer bezahlt den Kindergartenzuschuss für den Kindergartenplatz in der Kreisstadt? Die Stadt macht es nicht, weil unser Wohnort in der Nachbargemeinde ist. Wer zahlt die Transportkosten, die bei 2,5 Jahren Kindergartendauer nicht unerheblich sind? Kann man die Gemeinde diesbezüglich in Regress nehmen?
Danke für Ihre Antwort im voraus.
Gruß.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 24.08.2004