Frage: Kein Gesetz auf Arbeitsplatz

Hallo !!! Ich habe ein kleines Problem das mich ziemlich wurmt. Ich bin in der 19.SSW Schwanger und arbeite in einer Telekommunikationsfirma in der mehrere hundert Mitarbeiter beschäftigt sind . Mein Problem ist ,- das meine Vorgesetzten sich dem Anschein nach nicht mit dem Mutterschutzgestz auskennen . Soweit ich informiert bin dürfte ich an Sonn und Feiertagen nicht arbeiten ,- oder?,-. Jetzt haben wir am 3.Oktober tag der Deutschen Einheit und ist meines wissens nach ein gesetzlicher Feiertag , soll aber arbeiten gehen . Bezüglich der Gesetze am Arbeitsplatz leben meine Vorgesetzten in einigen Hinsichten hinterm Mond ,- also es läuft da einiges "schief". Ich muss wirklich jedesmal daran erinnern das ich an Sonntagen nicht arbeiten "darf" ,-doch es scheint denen irgendwie egal. Normalerweise müßte doch das Mutterschutzgestz in der Firma aushängen. Wie kann ich den Leuten denn nun klar machen das es auch sowas wie ein Mutterschutzgesetz gibt? Ich wäre dankbar wenn man mir da weiter helfen kann. Liebe Grüße aus Norddeutschland Heidi M.

Mitglied inaktiv - 01.10.2000, 10:43



Antwort auf: Kein Gesetz auf Arbeitsplatz

Liebe Heidi, also, das ist ja wohl das allerletzte, wie manche AG meinen, das Gesetz seine sie. Ich khaben mehrere Vorschläge: 1. Zum BR gehen (falls vorhanden) 2. Sich vom Anwalt einen Brief an den Chef schreiben lassen 3. Dem Chef sagen, daß es sich um eine Ordnungswidrigkeit handelt, für die er ein Bußgeld bis zu DM 30.000 (!!!) zahlen muß 4. (härtestes Geschoss) zur Aufsichtsbehörde (in der Regel Gewerbeaufsichtsamt oder staatl. Arbeitsschutzämter) gehen. Dann kriegt der Chef richtigen Ärger (von wegen Bußgeld). Viel Glück, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 04.10.2000



Antwort auf: Kein Gesetz auf Arbeitsplatz

Hallo, wende Dich doch mal an den Betriebsrat (sowas habt Ihr doch hoffentlich?). Ansonsten sollte die Perso schon über das Mutterschutzgesetz Bescheid wissen! Das kann übrigens unter www.bmfsfj.de angefordert werden. Nicht beirren lassen und am 3. zu Hause bleiben!

Mitglied inaktiv - 02.10.2000, 12:57



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