Sehr geehrte Frau Bader,
ist es möglich, neben einem Beschäftigungsverbot für eine Anstellung mit 15 Wochenstunden eine ähnliche Tätigkeit als Ehrenamt mit Aufwandsentschädigung weiterzuführen? Und wie verhält es sich bei einer selbstständigen Tätigkeit in einem anderen Arbeitsbereich?
Das Beschäftigungsverbot wurde als ein individuelles Beschäftigungsverbot für jede Tätigkeit aufgrund eines massiven Konfliktes mit einer Mitarbeiterin und vorangegangener Fehlgeburten und einer postpartalen Depression ausgesprochen.
Viele Dank für Ihre Antwort!
von
xxyzzz
am 30.10.2018, 16:30
Antwort auf:
Kann ich neben dem Beschäftigungsverbot selbstständig bzw. ehrenamtlicharbeiten?
Hallo,
vorab einmal sei gesagt dass eine Fehlgeburt und eine postnaturale Depression kein Grund für ein Beschäftigungsverbot sind, eher,wenn es Mobbing gibt.
Ansonsten:
1. Ihr Arbeitgeber wird mit Unverständnis reagieren, wenn Sie ein Beschäftigungsverbot haben und eine ähnliche Tätigkeit weiter ausüben. Das ist keine gute Idee.
2. Grundsätzlich kann eine andere selbständige Tätigkeit ausgeübt werden, nicht aber, wenn es sich um ein individuelles Beschäftigungsverbot für alle Tätigkeiten handelt.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 31.10.2018