Kann ich meine genehmigte Teilzeit in Elternzeit auf 0 reduzieren?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Kann ich meine genehmigte Teilzeit in Elternzeit auf 0 reduzieren?

Hallo Frau Bader, bei meinen beiden Töchtern (geboren 08/2009 und 05/2011) hatte ich jeweils ein Jahr Elternzeit ohne Teilzeitbeschäftigung, im zweiten Jahr dann mit Teilzeitbeschäftigung von 16 h/Woche. Das dritte Jahr habe ich mir jeweils aufgehoben. Seit 05/2013 habe ich einen regulären Teilzeitvertrag mit 28h/Woche. Ich habe im April beide aufgehobenen dritten Jahre Elternzeit mit einer Teilzeit von 15h/Woche beantragt und auch genehmigt bekommen (also eine weitere Elternzeit von 06/2016-05/2018). Aus gesundheitlichen Gründen würde ich meine Teilzeittätigkeit jetzt aber gerne widerrufen, um mir eine Pause zu gönnen. Ist das auch ohne Zustimmung des Arbeitgebers möglich? Mit welcher Frist könnte ich diese Änderung bei meinem Arbeitgeber erwirken? Ist es möglich in dieser Pause bei einem anderen Arbeitgeber zu arbeiten oder geht das nur mit Zustimmung meines jetzigen Arbeitgebers? Viele Grüße und vielen Dank.

von k-monkey am 15.07.2016, 17:15



Antwort auf: Kann ich meine genehmigte Teilzeit in Elternzeit auf 0 reduzieren?

Hallo, Sie können die Teilzeit kündigen und auch bei einem anderen Arbeitgeber arbeiten, wenn Ihr alter Arbeitgeber zustimmt. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 18.07.2016



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