Hallo Frau Bader, im Dez 11 habe ich vor Gericht eingewilligt das ABR an das Jugendamt zu übertragen,...ehrlich gesagt war mir in dem Moment gar nicht bewusst was das heisst. Ich habe das alleinige Sorgerecht,...nach der Trennung gab es anfänglich Schwierigkeiten einen geregelten Umgang zu planen. Was aber auch schon bei dem og Gerichtstermin reibungslos lief - mein Ex Partner und ich einigen uns ganz individuell was Uhrzeit, Datum etc betrifft. Der im Gerichtsschreiben aufgeführte Sozialarbeiter vom JA hatte sich nie gemeldet und hat nun mitgeteilt dass er die Übernahme unseres "Falls" zeitl. nicht schaffe und somit eine andere Mitarbeiterin damit beauftragt..welche auch bis jetzt noch nicht benannt ist. Ich weiss also gar nicht was das JA mit dem ABR will... Kann ich das zurück bekommen?
von Stephanie845 am 13.06.2012, 21:35