Sehr geehrte Frau Bader, ich habe in meinem Betrieb (öffentlicher Dienst) die Elternzeit für 3 Jahre beantragt (bis 4.3.16) und gleichzeitig einen Antrag auf Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit auf 75% gestellt und genehmigt bekommen. Ist es nun möglich, dass ich die Arbeitszeit während der Elternzeit nochmals reduziere z. B. auf 50%? Welche Fristen müssen eingehalten werden? An wen muss ich mich zuerst wenden (Chef oder Personalabteilung). Oder ist da nichts mehr zu ändern? Es ist so, dass ich mich vor meinem Mutterschutz leider ziemlich habe festnageln lassen, was den Wiedereinstieg betraf (dieser ist für 5.3.14 geplant). Meine Kollegin (Chefsekretärin) hatte ziemlich gedrängt, dass ich gleich den Antrag vor dem Mutterschutz stellen MUSS. Nun war dies meine erste Schwangerschaft und ich habe mich sozusagen gefügt :/ Im Nachhinein ärgere ich mich tierisch darüber und hätte wohl besser erst einmal alles offen gelassen (bis auf die Elternzeit natürlich). Ich hoffe sehr, dass Sie mir da weiterhelfen können. LG
Mitglied inaktiv - 08.01.2014, 13:27