Kann ich Elternzeit im Nachhinein noch beantragen?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Kann ich Elternzeit im Nachhinein noch beantragen?

Hallo Frau Bader Meine Tochter wurde am 29.01.2015 geboren. Mein erstes Jahr Elternzeit endet am 28.01.2016. Ich würde gerne wieder arbeiten gehen. Aus finanziellen Gründen muss ich das leider auch. Ich habe einen Antrag auf Teilzeit und nur für die Nachtschicht gestellt. Da ich keine Betreuung für meine Tochter habe und der Chef von meinem Partner uns nicht entgegen kommen kann aus betrieblichen Gründen, bleibt mir nur diese eine Möglichkeit. Omas wohnen nicht in der Nähe und in den Kindergarten möchte ich sie auch noch nicht geben. Meine Chefin versucht einen Arbeitsplatz zu finden. Nun meine Frage. Was mache ich wenn ich mit dem neuen Arbeitsplatz und der neuen Abteilung nicht zurecht komme. Kann ich dann im Nachhinein mein zweites Jahr Elternzeit beantragen? Oder geht das aus rechtlichen Gründen nicht mehr? Darf mir mein Arbeitgeber das 2. und 3. Jahr Elternzeit verweigern? Die Firma hat mehr als 1000 Angestellte. Ich arbeite in der Industrie und mein alter Arbeitsplatz ist schon lange weg. Zurück kann ich nicht weil die Arbeit die ich gemacht habe nur frühs gemacht werden kann. Sprich nachts werden die Teile produziert, ich verarbeite sie und sie werden gleich ausgeliefert. Deswegen kann ich nicht mehr zurück. Ich hoffe dass sie mir helfen können Vielen Dank

von n15 am 02.12.2015, 11:21



Antwort auf: Kann ich Elternzeit im Nachhinein noch beantragen?

Hallo, ja, mit Frist 7 Wo können Sie zurück. Aber wann wollen Sie schlafen? Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 03.12.2015



Antwort auf: Kann ich Elternzeit im Nachhinein noch beantragen?

Nachtrag In dem ersten Jahr Elternzeit habe ich nicht gearbeitet. Ich möchte mir das 2. und 3. Jahr aufsparen. Ab 28.01.2016 möchte ich in Teilzeit nur Nachtschicht mit 6 Stunden täglich arbeiten.

von n15 am 02.12.2015, 11:28



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