Frage: Insolvenz

Hallo, mache mir zur Zeit große Sorgen, um die Zukunft von meinem Arbeitsplatz, da die große Gefahr besteht, daß meine Firma im Juli Insolvenz anmelden könnte. Meine Mutterschutzfrist beginnt Ende August. Was könnte schlimmstenfalls passieren? Ist mein Kündigungsschutz bei einer Insolvenz gleich null - bzw. wenn ein neuer Investor kommen sollte, hat er die Möglichkeit micht nicht zu übernehmen? Traue mich in dieser Situation kaum Elternzeit zu beantragen.

Mitglied inaktiv - 10.06.2002, 17:55



Antwort auf: Insolvenz

Liebe Eva, wenn die Firma schließt, wird man Ihnen kündigen, dann sind Sie arbeitslos. Hierzu braucht der Insolvenzverwalter/ AG die Zustimmung der Aufsichtsbehörde. Wenn dies nicht geschieht, können Sie kündigen, Vorteile haben Sie dadurch nicht. Einen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung gibt es nicht, diese kann vertraglich vereinbart sein, ansonsten erhält m an sie nur, wenn man dies mit dem AG vereinbart ist oder man sich gerichtlich vergleicht. Bei Insolvenz erhält man idR keine Abfindung. Mit dem Ende des Vertrages endet auch der EU. Sie können sich dann beim Arbeitsamt melden, Arbeitslosengeld erhalten Sie jedoch nur, wenn Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Das bedeutet, dass Sie eine Unterbringung des Kindes nachweisen müssen. Bei der Erziehungsgeldstelle muss es angegeben werden, wenn Sie Leistungen vom AA beziehen, da sich dies möglicherweise auswirkt. Wenn die Firma nur übernommen wird, besteht Ihr Vertrag fort. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 12.06.2002



Antwort auf: Insolvenz

Hallo Frau Bader, Danke für Informationen. Noch eine Nachfrage, die für mich an dieser Stelle wesentlich ist: Wenn meine Firma Insolvenz anmeldet und dann erst von einem neuen Investor übernommen werden sollte - was passiert dann mit meinem Arbeitsplatz? Bzw. wie schaffe ich es, dann von dem neuen Investor übernommen zu werden?

Mitglied inaktiv - 12.06.2002, 15:02



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