Sehr geehrte Frau Bader,
ich befinde mich in der 25 SSW und beschäftige mich derzeit mit dem Antrag für Elterngeld. Ich hatte mich mit meinem Chef geeinigt das ich nach dem Mutterschutz für 25 h die Woche von zuhause arbeite das für 1500€ brutto. Dementsprechend habe ich den Elterngeldantrag schon vorausgefüllt. Heute ließ er son paar spitzen fallen das es im Moment nicht so gut aussieht und ich sehe das ja selber als Buchhalterin, nun ist meine Frage wenn er in der Elternzeit Insolvenz gehen sollte wie verhält sich das denn mit meinem Elterngeld? Ich bekommen laut Rechner zu meinem Gehalt 300€ Elterngeld dazu.
Müsste ich dann Arbeitslosengeld beantragen? Und wird dasd dann von meinem Lohn den ich in den 25h die Woche verdiene berechnet oder meinem jetzigen Lohn von 40h die Woche ? Sollte ich irgendwas in meinem Elterngeldantrag beachten, noch ist der ja nicht abgegeben. Vorraussichtlicher Geburtstermin wäre der 19.06.2019.
Das ist jetzt so eine blöde Situation .-(
liebe Grüße Ivonne Bluhm
von
ivi2107
am 06.03.2019, 09:00
Antwort auf:
Insolvenz der Firma in der Elternzeit
Hallo,
Ihre Elternzeit endet mit Beendigung des Arbeitsvertrages. Achten Sie dann darauf, dass Sie krankenversichert sind.
Ansonsten können Sie für die Zeit, die Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, tatsächlich auch in der Elternzeit Arbeitslosengeld 1 erhalten.
Frage ist, ob das für das Elterngeld zu sinnvoll ist.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 07.03.2019
Antwort auf:
Insolvenz der Firma in der Elternzeit
Insolvenz der Firma ist ein Grund, dass der AG dich während Elternzeit oder Schwangerschaft kündigen darf. Die Kündigung läuft über einen Antrag bei der Aufsichtsbehörde.
Dem Elterngeld wird bei der Bemessung das Erwerbseinkommen der letzten 12 Monate vor der Geburt zugrunde gelegt. Einkommen während der Elternzeit wird angerechnet. Dafür gibt es Elterngeldrechner, wenn du kalkulieren möchtest.
ALG kannst du beantragen, wenn du dem Arbeitsmarkt tatsächlich zur Verfügung stehst. Wenn du nur zu Hause arbeiten kannst, da weiß ich nicht, ob das dem Arbeitsamt genügt.
Mitglied inaktiv - 06.03.2019, 12:15