Hallo, nach der Geburt meiner Tochter standen mir 14 Monate Elterngeld zu. Jetzt arbeite ich wie vor der Geburt im Beamtenverhältnis. Nun habe ich erfahren, dass ich wieder schwanger bin. Die Schwangerschaft muss schon, als ich wieder beruflich eingestiegen bin, bestanden haben. Meine Ärztin hat mir, da die erste Schwangerschaft nicht ganz ruhig verlaufen ist, die Fahrtzeiten sehr lang sind und die beruflichen Bedingungen stressig sind ein teilweises Beschäftigungsverbot angeraten. Natürlich möchte ich das beste für das Baby im Bauch. Ich bin mir aber nicht sicher, ob mein Arbeitgeber das volle Gehalt bezahlt, auch wenn die Schwangerschaft bereits vor Arbeitsbeginn bestanden hat. Wo kann ich lesen, wie dieser Fall geregelt ist? Vielen Dank für Antworten. J.
Mitglied inaktiv - 19.10.2008, 22:25