Hallo Frau Bader,
Ich hoffe sie können mir weiterhelfen. Ich habe vor meiner Elternzeit ein Festgehalt aus Angestellter Tätigkeit und einen Teil aus selbständiger Arbeit bezogen. Somit wurde für kind 1 das letzte abgeschlossen Jahr zur Berechnung gezogen, welches 2016 war. Ende 2017 kam mein 1. Kind zur Welt und 2018 hab ich 12 Monate Elterngeld bezogen, nun bekomme ich Kind Nummer 2 Ende 2019. Habe in dieser Zeit nicht gearbeitet, da Elternzeit. Wird dann das Elterngeld für Kind Nr. 2 wieder 2016 sein? Da 2017 + 2018 Elterngeldbezug und 2019 ist dann ja nicht abgeschlossen. Oder müsste ich in 2019 selbstständig noch arbeiten (angestellt bin ich noch in Elternzeit) damit es wieder das abgeschlossene Jahr gilt? Lg
von
koalapalme
am 22.02.2019, 21:33
Antwort auf:
In elternzeit wieder schwanger nach Mischeinkünften
Hallo,
wesentlich ist, ob Sie die selbständige Tätigkeit noch ausüben. Wenn dem so ist, können Sie tatsächlich die Jahre, in denen Sie Elterngeld bezogen haben ausklammern.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 27.02.2019
Antwort auf:
In elternzeit wieder schwanger nach Mischeinkünften
Erscheinen denn in deinem Steuerbescheid 2018 und/oder 2019 Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit (0 Euro oder Negativeinkünfte zählen auch)?
von
Dojii
am 25.02.2019, 07:35
Antwort auf:
In elternzeit wieder schwanger nach Mischeinkünften
Bisher habe ich nur Steuer 2017 gemacht, bei der die Selbständigkeit mit drin ist. 2018 habe ich zwar nicht gearbeitet aber trotzdem laufende Kosten die ja nur wegen elternzeit nicht ruhen also sind die mit drin. 2019 bekomm ich ja das Kind somit wird das ja eh nicht genommen werden oder? Und 2018 wird ja aufgrund Elterngeld ausgeklammert?
von
koalapalme
am 27.02.2019, 21:27