Alessia213
Guten Tag, Meine Elternzeit endet am 17.01.2022. Wir planen ein 2. Kind und laut Berechnungen wenn alles so stimmt und wir das Glück haben könnte ich 9 Tage vor Ende der elternzeit einen positiven Schwangerschaft in der Hand halten. Aufgrund gesundheitlicher Probleme würde ich wieder ein BV bekommen. Meine Frage ist, kann mir der Arbeitgeber da irgendeinen Strick draus drehen das ich noch in der elternzeit schwanger geworden bin? Es geht dabei natürlich um die finanzielle Frage Lg
Hallo, grundsätzlich können Sie direkt nach der Elternzeit in ein Beschäftigungsverbot eintreten. Berücksichtigen Sie aber bitte, dass der Arbeitgeber Sie umsetzen kann. Es ist also unbedingt vonnöten, dass das erste Kind betreut ist. Hinzu kommt, dass man wegen gesundheitlicher Probleme kein Beschäftigungsverbot erhält, sondern eine Krankschreibung. Liebe Grüße NB
Alessia213
Als Nachtrag , ich habe 2 Jahre elternzeit gehabt
mellomania
du kannst das 3. elternzeit jahr dranhängen und bis einen tag vor dem neuen mutterschutz laufen lassen. dann erhälst du im mutterschutz, der dann im 3. jahr beginnt, das volle mutterschaftsgeld. ein bv aus gesundheitlichen gründen kannst du jetzt noch gar nicht wissen, da jede schwangerschaft neu betrachtet wird. bedenke, dass wieder die 12 monate vor geburt fürs elterngeld zählen. wenn du nicht arbeiten gehst, erhälst du mindestsatz plus geschwisterbonus. was ist vereinbart wie du arbeitest nach den 2 jahren? du kannst nur so arbeiten wie dein kind betreut ist. du kannst also keine vollzeit anmelden in der hoffnung auf ein bv denn wenn der grund fürs bv wegfällt musst du sofort so arbeiten wie vereinbart. von daher kannst du nur das arbeiten, wie dein kind betreut ist. schwanger hast du kündigungsschutz.
Nera
Hatte grad eine ähnliche Frage eins weiter unten. Mir wurde es so erklärt, dass man ab dem ersten Arbeitstag wieder vollen Lohnausgleich bekommt und ebenfalls auch ab dem ersten Arbeitstag wieder ein BV bekommen kann. Dein Kind muss jedoch so betreut sein als würdest du wieder arbeiten. Das geht jedoch auch bei Großeltern, über privat, etc. solange du das nachweisen kannst. Das Risiko dabei ist, daß du nicht grundsätzlich davon ausgehen kannst ein BV zu bekommen und das der Arbeitgeber dazu verpflichtet ist dir einen schwangerengerechten Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen. Da die Lohnfortzahlung ja die Krankenkasse übernimmt kann es auch zur Prüfung durch die Kk kommen, die überprüft dann ob du dein Kind vollzeit untergebracht hast/hättest. So habs ich verstanden. Sonnige Grüße Nera
MamaausM
Auch hier der Hinweis.... Du kannst nur darüber ein BV erhalten wie du nach der Elternzeit arbeiten könntest. Dein älteres Kind muss betreut sein. Ansonsten gibt es ab Tag 1 nach ez den Lohn laut Vereinbarung
Alessia213
Das ich vielleicht nicht sofort wieder schwanger bin ist alles bedacht. Es gab eine stundenreduzierung die jetzt schon alles ganz formell und richtig festgehalten wurde das ich dann im Falle einer nicht sofortigen Schwangerschaft so arbeiten kann das mein Kind auch Betreuung hat. Und auf Details möchte ich nicht eingehen warum, aber ja ich werde wieder ein BV bekommen. Mir geht es jetzt wirklich nur um diese 9 Tage vor Ablauf der elternzeit. Nach Ende der elternzeit hab ich auch erstmal noch meinen resturlaub.
MamaausM
Wenn du nach deiner Elternzeit die Arbeitszeit dauerhaft änderst, gibt es danach das Geld im BV.
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