Hallo Frau Bader, ich bin in einer verzwickten Situation und habe mehrere Fragen: Bisher habe ich auf Midijob-Basis (9-12Std.) in Elternzeit bei meinem langjährigen AG gearbeitet. Bisher existiert nur mein Vollzeitvertrag. Seit September 21 hatte mein AG leider Betriebsbedingt keine Arbeit mehr für mich, hat mich also „stillgelegt“ für ca 6-8 Wochen, da kündigen ja nicht möglich ist. 1. Darf er das? Und warum? (Ich arbeite von allen 11 MA am Wenigsten) Meine Elternzeit endet am 18.12.21. Nun bin ich unverhofft wieder schwanger und weiß erst seit kurzem davon. Da ich ZFA bin, bekomme ich vermutlich ein BV. 2. Sollte ich mit Bekanntgabe der SS lieber warten, bis ich wieder Arbeit bekomme, um weiter Gehalt zu bekommen? 3. Was passiert nach der Elternzeit im Dezember? Wieviel Gehalt steht mir dann im BV zu? VG
von Simahami18 am 03.10.2021, 09:09