Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Betriebsbedingte Pausierung von Midijob in Elternzeit, wieder schwanger

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Betriebsbedingte Pausierung von Midijob in Elternzeit, wieder schwanger

Simahami18

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Hallo Frau Bader, ich bin in einer verzwickten Situation und habe mehrere Fragen: Bisher habe ich auf Midijob-Basis (9-12Std.) in Elternzeit bei meinem langjährigen AG gearbeitet. Bisher existiert nur mein Vollzeitvertrag. Seit September 21 hatte mein AG leider Betriebsbedingt keine Arbeit mehr für mich, hat mich also „stillgelegt“ für ca 6-8 Wochen, da kündigen ja nicht möglich ist. 1. Darf er das? Und warum? (Ich arbeite von allen 11 MA am Wenigsten) Meine Elternzeit endet am 18.12.21. Nun bin ich unverhofft wieder schwanger und weiß erst seit kurzem davon. Da ich ZFA bin, bekomme ich vermutlich ein BV. 2. Sollte ich mit Bekanntgabe der SS lieber warten, bis ich wieder Arbeit bekomme, um weiter Gehalt zu bekommen? 3. Was passiert nach der Elternzeit im Dezember? Wieviel Gehalt steht mir dann im BV zu? VG


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, auch ein mündlicher Vertrag ist wirksam, zumal Sie ihn ja anhand der Zahlungen nachweisen können. Und nein, er kann Sie nicht einfach "stilllegen". es besteht ein Vertrag und Sie haben Anspruch auf Lohn. Er kann Sie natürlich bei voller Bezahlung freistellen. 3. Sie bekommen immer den Lohn, den Sie ohne BV bekommen würden. Liebe Grüße NB


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