Im BV arbeitslos werden, welche Leistungen?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Im BV arbeitslos werden, welche Leistungen?

Sehr geehrte Frau Bader, meine Frau ist im inviduellen BV zum 1.1.19 wäre Sie arbeitslos. Laut Agentur für Arbeit steht sie dann dem Arbeitsmarkt nicht zur verfügung. Welche Leistungen stünden Ihr zu?

von Papabär1982 am 01.10.2018, 13:05



Antwort auf: Im BV arbeitslos werden, welche Leistungen?

Hallo, mit einem BV steht sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung und erhält auch keine Leistung. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 05.10.2018



Antwort auf: Im BV arbeitslos werden, welche Leistungen?

Keine. Kein ALG weil nicht arbeitsfähig, kein Krankengeld weil nicht krank geschrieben.

von Lovie am 01.10.2018, 14:25



Antwort auf: Im BV arbeitslos werden, welche Leistungen?

Denke da wirst du selber ran müssen..... ihr steht nix zu. In der Ehe kommt der gesunde Partner in so einem Fall auf. Alternativ kann man das Gespräch mit dem AG suchen und um Verlängerung bitten. Aber ob das klappt?

von Meyla am 01.10.2018, 14:41



Antwort auf: Im BV arbeitslos werden, welche Leistungen?

Arzt sagen das er das BV auf die Tätigkeit beschränken soll.

von Felica am 01.10.2018, 15:10



Antwort auf: Im BV arbeitslos werden, welche Leistungen?

jetzt dann nachträglich noch? wenn es noch nicht ausgesprochen wäre ok aber nachträglich das attest ändern durch den arzt? ginge sowas überhaupt? also rein rechtlich...

von mellomania am 02.10.2018, 05:53



Antwort auf: Im BV arbeitslos werden, welche Leistungen?

Meines Wissens nach ja. BV hätte ja von Anfang an nur befristet ausgestellt werden dürfen. Nachfragen lohnt auf jeden Fall. Schwangeren darf gesetzlich kein Nachteil entstehen, die Schieberei zwischen KK und Amt ist also sowieso nicht haltbar. Gibt auch mindestens ein Urteil wo die KK dann zahlen musste.

von Felica am 02.10.2018, 06:57



Antwort auf: Im BV arbeitslos werden, welche Leistungen?

Ärztliche Atteste können nicht für einen zurückliegenden Zeitraum geändert werden. Aber der Arzt darf das Beschäftigungsverbot konkretisieren, aufheben, anders neu ausstellen, wenn sich die gesundheitliche Verfassung (oder auch die Art der Tätigkeit) geändert hat. Denkbar wäre auch, dass der Arzt eine AU (Krankschreibung) ausstellt, wenn die Frau nun nicht mehr arbeitsfähig ist. Man sollte sich kein BV ausstellen lassen, wenn man arbeitslos wird.

Mitglied inaktiv - 02.10.2018, 08:07



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