Hallo,
ich arbeite in der Gastronomie mit einem Vertrag auf Stundenbasis, grundsätzlich aber ganz normal 40 Stunden die Woche.
Wenn ich nun durch die Schwangerschaft krank geschrieben werde, bekomme ich dann keinen Cent Geld?
Ist der Arbeitgeber verpflichtet mich weiterhin so zu beschäftigen wie bisher, wenn ich ihm von der SS erzähle?
Danke für die Hilfe ☺️
von
Lenalueder1984
am 04.06.2015, 18:17
Antwort auf:
Ich habe einen TZ vertrag mit Bezahlung auf Stundenbasis, was tun?
Hallo,
Sie werden doch sozialversicherungspflichtig beschäftigt sein - dann bekommen Sie als MG den durchschnittlichen Lohn der letzten1 3 Wo vor der SchwS
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 08.06.2015
Antwort auf:
Ich habe einen TZ vertrag mit Bezahlung auf Stundenbasis, was tun?
hu,hu vielleicht kann ich dir helfen.also mein mann hat auch ein 30std vertrag,geht aber 40std die Woche arbeiten. es sei denn es ist wenig Umsatz,dann kann er auch schon eher nach hause gehen. bei ihm ist das so... das urlaubs und Krankengeld von der stundenanzahl der letzten 12 Monate berrechnet wird. also wenn du immer 40 std gearbeitet hast,bekommst du dein volles gehalt.wenn du aber länger als 6wochen ktrank bist,schreitet die krankenkasse ein und diese zahlt nur 67% glaube ich.. genauso wenn du ins beschäftigungsverbot bekommst. Und dein ag kann dich trotzdem so weiter beschäftigen wie bisher. es sei denn der Arbeitsplatz ist eine Gefahr für dich und dein Baby...
von
mia89
am 05.06.2015, 14:33
Antwort auf:
Ich habe einen TZ vertrag mit Bezahlung auf Stundenbasis, was tun?
Und wenn ich erst 2 Wochen vor der Schwangerschaft angestellt worden bin?
Ich habe gelesen, dass bei einer Bezahlung nach Stunden, die Stunden bezahlt werden müssen, die im Dienstplan stehen, auch wenn ich auf Grund von Übelkeit ö.ä. ausfalle. Ist dem so?
Danke für die Antwort :)
von
Lenalueder1984
am 09.06.2015, 14:50
Antwort auf:
Ich habe einen TZ vertrag mit Bezahlung auf Stundenbasis, was tun?
Und wenn ich erst 2 Wochen vor der Schwangerschaft angestellt worden bin?
Ich habe gelesen, dass bei einer Bezahlung nach Stunden, die Stunden bezahlt werden müssen, die im Dienstplan stehen, auch wenn ich auf Grund von Übelkeit ö.ä. ausfalle. Ist dem so?
Danke für die Antwort :)
von
Lenalueder1984
am 11.06.2015, 15:59