Hallo liebe Frau Bader, ich habe eine Frage bezüglich der Höhe des Mutterschaftsgeldes, wenn man kurz vor Mutterschaftsbeginn die Steuerklasse aufgrund der Schließung einer Ehe gewechselt hat. Und zwar habe ich dieses Jahr am 22.2. geheiratet und daraufhin die Steuerklasse gewechselt. Ab dem 13.03. hat mein Mutterschutz begonnen. Ausschlaggebend sind doch nun für die Berechnung des Mutterschaftsgeldes die Monate: Dezember 2012, Januar 2013 und Februar 2013. Da war ich noch in der Steuerklasse 3. Insofern hat doch quasi mein Steuerklassenwechsel keine Auswirkungen auf die Höhe des Mutterschaftsgeldes oder? Mein Chef ist nämlich der Meinung er hätte mir den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld nur entsprechend der neuen Steuerklasse zahlen müssen und verlangt eine Rückzahlung von mir. Über eine Antwort würde ich mich freuen.
von KristinaVoigts am 16.07.2013, 21:03