Hallo Frau Bader ich habe eine Frage zum Elterngeld. Meine Elternzeit ging bis 2.12.2012. Jetzt arbeite ich wieder. Wir wünschen uns noch ein 2 Kind. Wenn der Geburtstermin sagen wir mal am 26.12.2014 sein würde. Welche Monate sind relevant für die Berechnung des Elterngeldes? (Ich denke Dezember 2013-November 2014 oder fällt der Dezember 2013 weg?) Meine Recherchen haben mich etwas unsicher gemacht. Danke im voraus für die Antwort. LG
von
Rike479
am 07.12.2013, 06:01
Antwort auf:
Hallo Frau Bader ich habe eine Frage zum Elterngeld. Meine Elternzeit ging bis
Hallo,
Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 10.12.2013
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Hallo Frau Bader ich habe eine Frage zum Elterngeld. Meine Elternzeit ging bis
Meinst du wirklich 2012 und arbeitest schon länger als 1 Jahr oder meintest du 2013?
von
sternenfee75
am 07.12.2013, 09:18
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Hallo Frau Bader ich habe eine Frage zum Elterngeld. Meine Elternzeit ging bis
Sorry. Meine Elternzeit ging natürlich bis 2.12.2013. Ein Schreibfehler. :O
von
Rike479
am 07.12.2013, 16:42