Hallo,
ich bin im 5ten Monat schwanger vorraussichtlicher Geburtstermin ist der 01.07.2013. Mein Mutterschutz beginnt am 20.05.2013. Nun ist es so, dass ich noch 23 Tage Urlaub habe. Mir wurde gesagt das ich diese VOLL IN ANSPRUCH nehmen kann weil meine Mutterschaftszeit in dei ZWEITE JAHRESHÄLFTE übergeht. Muss wohl ne neue Regelung sein?! Ist dies richtig? Bevor ich meinen Chef damit konfrontiere. Ich bitte um Info.
Vielen Dank
von
enjoy1985
am 04.02.2013, 18:41
Antwort auf:
Habe ich vollen Urlaubsanspruch?
Hallo,
gesetzlich nicht.
§ 17 Erholungsurlaub MuSchG
Für den Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub und dessen Dauer gelten die Ausfallzeiten wegen mutterschutzrechtlicher Beschäftigungsverbote als Beschäftigungszeiten. Hat die Frau ihren Urlaub vor Beginn der Beschäftigungsverbote nicht oder nicht vollständig erhalten, so kann sie nach Ablauf der Fristen den Resturlaub im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr beanspruchen.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 07.02.2013