hallo,
Also ich bin zuzeit noch in Elternzeit (zweites Jahr), beginne im April wieder zu arbeiten. Da ich in Teilzeit gehe, musste ich das dritte Elternjahr dafür beantragen. Nun bin ich aber wieder schwanger. Jetzt ist meine Frage, ob ich in den knapp sechs Monaten anspruch auf mein Gehalt habe, da ich sofort mit Arbeitsverbot zu Hause bleiben muss, aufgrund einer fehlenden Immunität.
Vielen Dank für die Antworten....
von
Moma1009
am 27.01.2014, 21:17
Antwort auf:
Habe ich Anspruch auf Gehalt obwohl ich im dritten Elternjahr schwanger werden?
Hallo,
wieso sofort? Sie wollen doch erst ab April arbeiten, also könenn Sie auch erst dann ein BV bekommen.
Und dann haben Sie auch nur Anspruch auf den Lohn, den Sie ohne BV bekämen, also den TZ-Lohn
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 28.01.2014
Antwort auf:
Habe ich Anspruch auf Gehalt obwohl ich im dritten Elternjahr schwanger werden?
Wenn die Teilzeittverenbarung schon unterschreben ist, dann bekommst Du ab April den Teilzeitlohn.
Aktuelle Elternzeit zum Mutterschutz beenden, dann bekommst Du den Volzeitloh im Mutterschutz :-)
von
Sternenschnuppe
am 27.01.2014, 21:28
Antwort auf:
Habe ich Anspruch auf Gehalt obwohl ich im dritten Elternjahr schwanger werden?
Danke.
würde auch erst das Arbeitsverbot im April bekommen. wusste nur nicht ob ich dann noch anspruch auf gehalt habe, da ich ja quasi gar nicht arbeiten kommen und ich im dritten elternjahr bin...
Danke für die antworten, sie haben mir geholfen...
von
Moma1009
am 28.01.2014, 11:41