Hallo Frau Bader,
unsere Tochter ist am 15.01.14 geboren, der eigentliche Termin wäre der 20.03.14 gewesen.
Gibt es eine Frist bis wann wir den genauen Geburtstermin dem Arbeitgeber melden muss.
Was können die Folgen sein für zu spätes Melden des Termins,da der Arbeitgeber schon mit Anwalt droht.
Danke und LG
von
Emma150114
am 29.01.2014, 21:34
Antwort auf:
Gibt es eine zeitliche Begrenzung zwecks Mitteilung Arbeitgeber über Geburtsterm
Hallo,
in EZ waren Sie ja nicht - sind Sie einfach von der Arbeit weggeblieben? Was war vor der Geburt?
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 30.01.2014
Antwort auf:
Gibt es eine zeitliche Begrenzung zwecks Mitteilung Arbeitgeber über Geburtsterm
Glückwunsch zur Geburt, hoffe alles gut bei der kleinen Frühstarterin ?
Wichtig zu wissen wäre wie denn der Infostand des AG ist, denn Du wärest ja noch nicht einmal im Mutterschutz.
Weiß er denn das das Kind da ist ?
Bist Du zur Geburt im Urlaub gewesen ?
Für die Meldung des Erziehungsurlaubs hast Du noch Zeit.
von
Sternenschnuppe
am 29.01.2014, 22:17
Antwort auf:
Gibt es eine zeitliche Begrenzung zwecks Mitteilung Arbeitgeber über Geburtsterm
Hm, was ich mir jetzt vorstellen könnte....
Was war denn vor der Geburt? Hat sie noch gearbeitet? Oder war sie in der Krankschreibung (wie lang sollte die noch laufen?) oder im BV?
Wenn sie arbeiten war und von heute auf morgen gefehlt hat, wäre das unentschuldigtes Fernbleiben vom Arbeitsplatz.
Und wenn er jetzt noch mit Anwalt droht...habt ihr noch nicht Bescheid gegeben?
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 29.01.2014, 22:54
Antwort auf:
Gibt es eine zeitliche Begrenzung zwecks Mitteilung Arbeitgeber über Geburtsterm
Hallo Frau Bader,
ich lag seit dem 10.12.13 stationär im Krankenhaus, AG wusste bescheid, war krankgeschrieben.
Genauer Geburtstermin war nicht voraus zu sehen.
LG
von
Emma150114
am 30.01.2014, 21:23