Sehr geehrte Frau Bader, Zuerst eine kurze Schilderung meiner Situation: Ich bin mit meinem ersten Kind in Elternzeit gewesen, als ich wieder schwanger wurde. Im April diesen Jahres habe ich nun ein Gewerbe unter Kleinunternehmerregelung angemeldet und mein zweites Kind kam im September auf die Welt. Ich habe meine Elternzeit vorzeitig beendet und bin nun seit dem 03. August in Mutterschutz mit Lohnfortzahlung des AG und Mutterschutzgeld der Krankenkasse. Beim ausfüllen des Elterngeldantrages ist mir nun aufgefallen, dass ich ausversehen Gewerbeeinnahmen während der Mutterschutzzeit zu verbuchen habe und kenne die Gesetzgebung in dieser Hinsicht nicht. Kann ich auf Grund dieser Gewerbeeinnahmen während der Mutterschutzzeit Probleme mit Finanzamt, AG oder Krankenkasse bekommen? (Das Gewerbe ist überall offiziell gemeldet und alle Instanzen informiert) Haben diese Einnahmen Auswirkungen auf Lohnfortzahlung oder Mutterschaftsgeld? Hätte ich diese vorher melden müssen? Danke für hilfreiche Antworten!
von kieltschk am 30.09.2019, 11:29