Frage: Gewerbeeinnahmen im Mutterschutz

Sehr geehrte Frau Bader, Zuerst eine kurze Schilderung meiner Situation: Ich bin mit meinem ersten Kind in Elternzeit gewesen, als ich wieder schwanger wurde. Im April diesen Jahres habe ich nun ein Gewerbe unter Kleinunternehmerregelung angemeldet und mein zweites Kind kam im September auf die Welt. Ich habe meine Elternzeit vorzeitig beendet und bin nun seit dem 03. August in Mutterschutz mit Lohnfortzahlung des AG und Mutterschutzgeld der Krankenkasse. Beim ausfüllen des Elterngeldantrages ist mir nun aufgefallen, dass ich ausversehen Gewerbeeinnahmen während der Mutterschutzzeit zu verbuchen habe und kenne die Gesetzgebung in dieser Hinsicht nicht. Kann ich auf Grund dieser Gewerbeeinnahmen während der Mutterschutzzeit Probleme mit Finanzamt, AG oder Krankenkasse bekommen? (Das Gewerbe ist überall offiziell gemeldet und alle Instanzen informiert) Haben diese Einnahmen Auswirkungen auf Lohnfortzahlung oder Mutterschaftsgeld? Hätte ich diese vorher melden müssen? Danke für hilfreiche Antworten!

von kieltschk am 30.09.2019, 11:29



Antwort auf: Gewerbeeinnahmen im Mutterschutz

Hallo, nein, das ist ja eine andere Einnahmequelle. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 30.09.2019



Antwort auf: Gewerbeeinnahmen im Mutterschutz

Für das EG musst du eh das Einkommen im Kalenderjahr 2018 angeben, nicht in den 12 Monaten vorher. Einkommen im Mutterschutz spielt für das EG nur dann eine Rolle wenn du weniger Mutterschaftsgeld bekommen würdest wie EG.

von Felica am 30.09.2019, 16:22



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