Ich habe eine Frage und zwar habe ich ein Beschäftigungsverbot, wegen vorzeitiger Wehen, attestiert bekommen. Seid dem habe ich nur Ärger mit meiner Chefin. Jetzt ist ein Gerichtstermin eingeräumt worden, um den Sachverhalt zu klären. Der Termin ist aber drei Wochen vor meinem Geburtstermin und ich habe bedenken. Mein ET ist im Oktober und der Termin halt im September, da ich davon ausgehe, dann nicht mehr mobil zu sein, werde ich auf den Bus angewiesen sein (bei 35 Grad). Ich habe Angst daß was passiert, sprich Wehen oder die Fruchtblase platzt. Es kann mich auch keiner begleiten, da alle arbeiten müssen, nur mein Anwalt wird dabei sein. Mein Erscheinen wäre zwingend notwendig und wird mit Ordnungsgeld geahndet, wenn ich nicht erscheine. Ist es in Deutschland wirklich so? Was wenn ich im KH liegen sollte, "krass gesagt" muß ich dann Strafe zahlen und mit Wehen trotzdem zum Termin? Was sind das für Gesetze und wer macht solche termine? Lesen die garnicht vorher? Was mache ich denn jetzt? Yvonne
Mitglied inaktiv - 19.06.2006, 09:22