Conny302020
Guten Tag, ich habe schon geschrieben das mir aufgrund von Falschaussagen die Kinder in Obhut genommen worden sind und die Inobhutnahme wurde am 8.1.2020 durchgeführt. Jetzt habe ich aber erst am 24.2.2020 den Gerichtstermin und wollte fragen ob das zulässig ist. Ist es nicht so das da innerhalb von 4 Wochen ein Termin beim Gericht stattfinden muss? Ich habe keine Anwältin da ich meiner ehemaligen Anwältin die Mandate entzogen habe da sehr heftige Sachen vorgefallen sind und das Vertrauensverhältnis zerstört ist. Da ich Hartz 4 bekomme habe ich auch Verfahrens und Prozesskostenbeihilfe beantragt. Nun wurd Emir gesagt das ich die nicht bekomme da ich die Mandate alle gekündigt habe. Ist das rechtens und muss ich mir jetzt auf eigene Kosten einen Anwalt suchen? Conny
Hallo, 1. Da gibt es keine Frist 2. Wenn die Anwältin IN DIESER SACHE VKH bekommen hat, gibt es keine zweite. Liebe Grüße NB
ALF0709
Es gibt keine frist in der ein Gerichtstermin stattfindenden muss. Und ja, PKH gibt es nur für einen Anwalt. Der Staat zahlt dir nicht 10 Anwälte nur weil dir das Ergebnis nicht gefällt. Möchtest du einen neuen Anwalt musst du ihn selbst zahlen
Mitglied inaktiv
ich würde dir auch dringendst raten, bei deinem komplexen fall alles Geld zusammenzukratzen und einen Anwalt zu bezahlen. du brauchst maximalen Einsatz.
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