Hallo Frau Bader
Ich würde gerne folgendes von Ihnen beantwortet bekommen. Zur Zeit befinde ich mich in TZ Arbeit, was sich aber ab 1.7.2010 auf einer 4/3 Arbeitsstelle ändern wird. Dies wird wieder auf ein Jahr Arbeitsvertrag wieder hinaus laufen . Nun habe ich für mich geplant noch´mal Schwanger zu werden(nach 12 Jahren). Meine Fragen an Sie sind.
1. Sollte ich in dem einem Jahr Arbeitsvertrag schwanger werden, so denke ich, wird der Vertrag nicht automatisch Verlängert. Muss ich dann zur Arge und Arbeitslosengeld beantragen oder wie sie die fianzielle Lage bei mir aus? Ich denke Mutterschaftgeld werde ich dann bekommen, da ich vorher 12 Mon gearbeitet habe.Oder?
Mfg
Carmen
Mitglied inaktiv - 19.06.2010, 15:09
Antwort auf:
Geld
Hallo,
ein befristeter Vertrag läuft trotz SchwS aus. Sie können dann ArbGeld I bekommen, wenn Sie tatsächlich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.
Sie können aber, wenn der Unterhalt nicht ausreicht, Leistungen von der ARGE beziehen. MG bekommen Sie, wenn Sie in einem versicherungpflichtigen Verhältnis stehen
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 21.06.2010
Antwort auf:
Geld
Hallo
Zuerst hast Du Mutterschaftsgeld, dann Elterngeld+Kindergeld.
Wenn Eure ( Du bist dann ja sicher in einer Beziehung schätze ich ) finanzielle Lage dann eng ist, dann könnt ihr entweder Hartz 4 ergänzend beantragen ( wenn Du dem Arbeitsmarkt gar nicht zur Verfügung stehst ) oder aber ALG1, wenn Du Dein Kind betreut hast und arbeiten gehen kannst.
Meist werden die Verträge im Job dann leider wirklich nicht verlängert.
Sollte die Schwangerschaft allerdings kurz vor einer Entfristung eintreten, dann darf man auch schweigen.
Man st zwar verpflichtet es zu melden wenn man es weiss, vor allem wegen Gefahren im Job, aber es straft einen keiner wenn man es später sagt, denn keiner kann nachweisen, wann DU von der Schwangerschaft erfahren hast.
Alles Gute
Mitglied inaktiv - 19.06.2010, 18:39