Frage: Gehaltskürzung nach Elternzeit???

Hallo Frau Bader, nach langem hin- und her mit meinem AG, sieht es jetzt so aus, als ob es doch eine Möglichkeit geben würde, das ich ab Jan 07 wieder für 3 volle Tage (vorher Vollzeit)arbeiten gehen kann. Vorher war ich Kundenberaterin bei der SPK und jetzt soll ich aller Wahrscheinlichkeit nach was im Servicebereich machen. Mein AG will mir dann aber das Gehalt kürzen. Darf er das? Was muss ich beachten? Danke. Gruß, Sandra

Mitglied inaktiv - 19.09.2006, 16:50



Antwort auf: Gehaltskürzung nach Elternzeit???

Hallo, er muss Ihnen anteilig das alte Gehalt weiter zahlen. AChten Sie auf die genaue Formulierung im Vertrag! Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 20.09.2006



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