Hall Fr. Bader,
folgende Situation: ersten und zweiter MuSChu schneiden sich um 14 Wochen, d. h. ich muß die 14 Wochen arbeiten gehen.
Da ich meinen Sohn nur 6 Stunden am Tag betreuen lassen kann, muß mein Arbeitsvertrag (bisher 8h am Tag) verkürzt werden.
Ist der AG verpflichtet das zu machen, oder ist das ein Kündigungsgrund, wenn ich sage 8 stunden geht nicht nur 6 Stunden? Habe ich ein Anrecht auf die 6 Stunden, oder kann der AG mich kündigen, wenn ich keine 8 Stunden pro Tag mehr arbeiten kann?
Viele Grüße
Mitglied inaktiv - 21.02.2003, 20:56
Antwort auf:
Ganz dringend wegen Kündigungsschutz
Hallo,
Ein Anspruch auf Teilzeit besteht nach dem Teilzeitarbeitsgesetz unabhängig von EU, wenn:
- mind 15 AN ohne Azubis da sind
- Sie länger als 6 Mo. dort arbeiten
- Sie mind. 3 Mo. lang 15 - 30 Std/wo. arbeiten wollen
- Sie dies dem AG mind. 8 Wo. vor Beginn schriftlich mitgeteilt haben
- dem Anspruch keine wichtigen betrieblichen Gründe entgegenstehen (diese muss der AG plausibel darlegen)
- die Teilzeit muss in Art und Bezahlung der früheren Beschäftigung eingeglichen sein. Eine Benachteiligung ist nicht zulässig,. Ebenso eine Umstellung des Vertrages, z.B. von unbefristet auf befristet.
Laut Gesetz soll die Teilzeit zwischen 15 und 30 Std. liegen. Der AG ist nicht verpflichtet, bestimmten Arbeitszeiten zuzustimmen (zB zwei Tage ganztags). Es soll da eine gütliche Einigugn getroffen werden.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 25.02.2003
Antwort auf:
Ganz dringend wegen Kündigungsschutz
Also,
da gibt es ein neues Teilzeitgesetz, nachdem dein AG dir eine Arbeitszeitverkuerzung nicht ablehnen darf, wenn er mindestens 9 Leute bei sich beschäftigt. Weiss leider jetzt spontan nicht den genauen Namen von dem Gesetz, aber gibt doch einfach mal teilzeitarbeit oder Arbeitszeitverkürzung als Suchbegriff bei Google oder so ein.
A-Lena
Mitglied inaktiv - 24.02.2003, 14:56
Antwort auf:
Ganz dringend wegen Kündigungsschutz
Also,
da gibt es ein neues Teilzeitgesetz, nachdem dein AG dir eine Arbeitszeitverkuerzung nicht ablehnen darf, wenn er mindestens 9 Leute bei sich beschäftigt. Weiss leider jetzt spontan nicht den genauen Namen von dem Gesetz, aber gibt doch einfach mal teilzeitarbeit oder Arbeitszeitverkürzung als Suchbegriff bei Google oder so ein.
A-Lena
Mitglied inaktiv - 24.02.2003, 14:57