Hallo Frau Bader, kann man während der Elternzeit auch für den eigenen Arbeitgeber freiberuflich auf Projektbasis (z.B. Übersetzungen) tätig sein? (Ich werde während der EZ möglichst für mehrere Auftraggeber freiberuflich von zu Hause arbeiten) Oder besteht (nur) die Möglichkeit als Angestellte die gearbeiteten Stunden nachträglich abzurechnen? Sprechen evt. sozialversicherungsrechtl. Aspekte gegen die selbständige Tätigkeit für den alten AG? M.E. ruht mein Arbeitsvertrag doch vollständig, oder? Lieben Dank für Ihre Hilfestellung, Karen
Mitglied inaktiv - 24.06.2003, 10:53