Hallo!
Nach Unterzeichnung meines Arbeitsvertrages (Außendienst) bin ich schwanger geworden. Der Job startet erst im April. Im Vertrag steht, dass die Einstellung nur unter Voraussetzung körperlicher Eignung inkl. Untersuchung durch den Betriebsarzt erfolgt. Jetzt frage ich mich, ob ich durch die Schwangerschaft nicht für den Job geeignet bin und das Arbeitsverhältnis deshalb gelöst werden kann? Ich würde den Arbeitgeber erst kurz vor Aufnahme der Tätigkeit über die Schwangerschaft informieren. Die betriebsärztliche Untersuchung beim AG soll erst nach Arbeitsbeginn erfolgen.
Falls ich körperlich wirklich nicht in der Lage sein sollte den Außendienst zu fahren, könnte mich der Arbeitgeber zwingen einen Bürodienst bei ihm vor Ort (ca. 650 km von meinem Wohnort entfernt) zu machen?
Könnte mich der Arbeitsgeber zudem zwingen in meinen alten Job zurück zu gehen (meine Kündigung zurück zu nehmen)?
Das sind ganz schön viele Fragen.......ich bin im Augenblick etwas ratlos, würde mich sehr über Antworten freuen!
von
möhrchenberlin
am 17.02.2018, 12:10
Antwort auf:
Fragen zum Antritt eines neuen Arbeitsplatz
Hallo,
es geht hier um eine dauerhafte körperliche Eignung, nach verschiedenen Urteilen, auch vom EuGH steht eine Schwangerschaft dem nicht entgegen.
Warum Sie den Außendienst nicht fahren können sollten, verstehe ich nicht, dass ich eigentlich kein Problem. Ansonsten darf der Arbeitgeber Sie in der Tat umsetzen, auch in den Bürodienst vor Ort.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 19.02.2018
Antwort auf:
Fragen zum Antritt eines neuen Arbeitsplatz
Schwierig, da eigentlich eine Schwangerschaft nicht zur Kündigung/Vertragsauflösung führen darf - andererseits eine Klausel enthält, die auf die körperliche Eignung abzielt und Voraussetzung für die Gültigkeit des Vertrages ist. Ich bin gespannt, was Frau Bader dazu antwortet.
Davon ab: dein AG hat sogar die Pflicht, einen geeigneten Arbeitsplatz für dich im Betrieb zu finden/zu schaffen. Und sofern in dem Vertrag nicht ausdrücklich steht, nur Außendienst oder eine Formulierung wie "bei Bedarf auch an anderen Orten" oä. kann er dich auch an den Standort versetzen, wenn er dort Arbeit für dich hat.
Bzgl. "zwingen, Kündigung zurück zu nehmen": er kann doch deinen alten AG nicht zwingen, dich zurück zu nehmen? Oder bist du innerhalb des Betriebes gewechselt? Wie dem auch sei: wenn eine Kündigung deinerseits vorliegt, ist diese gültig - sowohl für ihn, als auch für dich.
von
cube
am 17.02.2018, 15:21
Antwort auf:
Fragen zum Antritt eines neuen Arbeitsplatz
hi,
Ich sehe keinen Grund, wieso du in der Schwangerschaft nicht im Außendienst arbeiten könntest. Ich habe das beim 2. Kind selber bis zum MuSchu getan.
floe
von
la-floe
am 17.02.2018, 18:01