Hallo Frau Bader,
ich habe eine Frage zur Aufsichtspflicht für meinen 11jährigen Sohn. Wenn er nach der Schule (5. Klasse) mit dem Bus nach Hause fährt und dann 2 Stunden alleine ist, ist das statthaft?
Wenn etwas passiert (ich bin per Handy erreichbar und leider durch Arbeitgeber zu betreffenden Arbeitszeiten trotz Teilzeit gezwungen worden - Kind ist ja jetzt schon so groß...) hätten wir als Eltern da eine Verletzung unserer Aufsichtspflicht begangen?
Ab welchem Alter darf (oder muss) man Kinder für wie lange allein zu Hause lassen können/dürfen?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
S.
Mitglied inaktiv - 26.10.2010, 15:44
Antwort auf:
Frage zur Aufsichtspflicht
Hallo,
das kann man nicht pauschal fragen - es hängt vom Schulweg u der Entwicklung des Kindes ab
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 27.10.2010
Antwort auf:
Frage zur Aufsichtspflicht
des Schulweges gefragt und das auch bei Polizei und Jugendamt...
von wegen wenn da was passiert, weil doch die Kinder selbständig werden sollen...
Da kam ein es ist im Ermessen der Eltern, ob man es dem Kind zutrauen kann...
Von Fall zu Fall verschieden...
LG
Peeka
Mitglied inaktiv - 26.10.2010, 18:23
Antwort auf:
Frage zur Aufsichtspflicht
Hallo,
danke,schade dass es leider immer so ein Thema des Ermessens ist. Ich hätte ja gern etwas Konkretes in der Hand für meinen Arbeitgeber, der mich leider mit 6 Stunden täglich auf die Arbeitszeit 10.00-16.00 Uhr von heute auf morgen "gezwungen" hat (da war mein Sohn noch 10 und im Hort...). Vorher hatte ich täglich Büroschluss 15.45 Uhr. Er hätte mich sonst wahrscheinlich abgemahnt und dann gekündigt oder so (...neuer Chef in einer ARD-Anstalt...ohne Kommentar und nicht die ersten Probleme mit Teilzeit hier...). Seine Antwort wörtlich: Hort- und Schulzeiten von Kindern sind mir hier scheissegal. Ich fange nun später am Tag an (völlig sinnlos, da ja Kind dann schon längst in der Schule... und "ende" erst 16.00 Uhr und bin erst 16.45 Uhr (Fahrtzeit ...) am Wohnort/Schulort. Reine Schikane mit dem Ziel, mich ganz auf Vollzeit zu bringen (Zitat "...wir gewähren Ihnen hiermit letztmalig bis Ende 2011 eine Teilzeitregelung...").
Kann man da denn gar nichts machen? Bei anderen geht es auch, Kolleginnen auf dem gleichen Gang könne z.B. schon eine Stunde eher gehen...
Danke
S.
Mitglied inaktiv - 29.10.2010, 12:56