Hallo Frau Bader, ich habe mal ne allgemeine Frage, die demnächst wohl auch auf mich zukommt: Nach meiner EZ (3 J)wollte mir mein Chef keine Teilzeit anbieten und ich bin nun in VZ wieder im Betrieb -- aber auf Dauer für mich nicht machbar. Nun bot er mir an sich Gedanken über eine Abfindung zu machen. Gestern hab ich mich hier etwas duchgelesen und immer wieder über:"die Abfindung wird aufs Arbeitslostengeld angerechnet!" gestoßen. Wie sieht sowas in der Praxis aus? In welcher Höhe bzw. wie lange wird das angerechnet? Heißt das man bekommt erst Geld vom Arbeitsamt, wenn die Abfindung aufgebraucht ist? Wäre nett, wenn Sie das etwas erläutern könnten! Besten Dank und schönes Wochenende! Silke
Mitglied inaktiv - 01.07.2005, 21:02