Sehr geehrte Frau Bader, ich bin derzeit bis 12.06.2013 in Elternzeit, arbeite aber beim gleichen Arbeitgeber für wenige Stunden auf 450 € Basis. Dieser 450 € Vertrag ist befristet bis zum 12.06.2013, denn dann müsste ich ja ab dem 13.6. wieder Vollzeit arbeiten. Ich bin aber mit dem zweiten Kind schwanger und mein Mutterschutz beginnt am 7.06.2013. Jetzt möchte ich gerne meine laufende Elternzeit zum 6.06.2013 beenden, um das volle Mutterschaftsgeld zu erhalten. Meine Frage: Was passiert mit meinem 450 € Job? Soll ich um einen Auflösungsvertrag zum 6.6. bitten? Oder kann ich diesen bis zum 12.6. laufen lassen? Vielen Dank und viele Grüße Ingrid
von sungirl82 am 27.02.2013, 21:26