Hallo, ich habe zwei Fragen. Zum einen auch wegen Mitteilung der Elternzeit an den Arbeitgeber. Es heißt spätestens 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit. Beginnt diese dann ab dem Geburtstag des Kindes oder nach Ablauf des Mutterschutzes. Zum Elterngeld: Es heißt, das Elterngeld beträgt mindestens 67% des vorherigen Nettoeinkommens. Unter bestimmten Voraussetzungen wird auch mehr ausbezahlt, z. B. wenn die ganze Zeit keiner zusätzlichen Erwerbstätigkeit nachgegangen wird. Gibt es noch andere Voraussetzungen? Und wird das Elterngeld dann nochmals versteuert oder bleiben mir die (mind.) 67%. Alles gar nicht so einfach. Vielen Dank schon mal für die Hilfe! Sonji
Mitglied inaktiv - 06.08.2007, 19:03