Hallo Frau Bader, weiß nicht, ob ich hier richtig bin. Aber ich stelle kurz meine Frage: Der Ex-Lebensgefährte meiner Schwester hat gegen seine beiden Kinder geklagt auf Streichung der Unterhaltstitel. Nach Ende der Verhandlungen und einer Entscheidung wurde meine Schwester jetzt dazu verdonnert, 2/3 der Gerichtskosten zu tragen, ihr Ex-Lebensgefährte 1/3 und noch Kosten des Anwaltes ihres Ex-Partners. Das kann doch nicht rechtens sein, oder?! Zumal meine Schwester Hartz 4 bekommt und fast nichts zum Leben übrig bleibt für sie und die beiden Kinder! Und schließlich hat sie ja nicht die Klage erhoben! Können Sie mir helfen? Vielen Dank schon mal. LG schnukkelt
Mitglied inaktiv - 03.05.2007, 10:44