Hallo, ergänzend zu meinem folgenden Forenartikel, habe ich noch eine weitere Frage, die in einem separaten Artikel besser aufgehoben ist: https://www.rund-ums-baby.de/recht/Kann-der-Arbeitgeberzuschuss-waehrend-der-Mutterschutzfrist-geringer-ausfallen_174190.htm Ausgehend von einem Teilzeitvertrag (Bsp. Immer Montags mit Mittwochs) und Verdienst regelmäßig immer konstant 2000 Euro Netto: Daraus wird ja kalendertäglich der Zuschuss berechnet. Wie ist das jedoch, wenn der Februar nur noch 28 Tage hat. Bei dem normalen Teilzeitvertrag hat man ja unabhängig von der länge des Monats 2000 Euro erhalten. Bei der kalendertäglichen Abrechnungen wäre das ja dann weniger oder liege ich da falsch? Viele Grüße
von babylee am 31.01.2018, 23:08