Folgende Frage: Die Beitragsfreiheit für die Krankenversicherung gilt doch für die vollen drei 3 Jahre der Elternzeit?!?! Gilt dies auch, wenn man die Elternzeit bei schneller Geburtenfolge (zwei Kinder innerhalb von drei Jahren) splittet (seit dem 1.1.04 ja noch stärker möglich), oder muß man die Elternzeit am Stück nehmen um beitragsfrei KK versichert zu sein? Vielen Dank für Ihre Antwort
Mitglied inaktiv - 08.01.2004, 22:32