Erziehungszeit endet im September, was dann...

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Erziehungszeit endet im September, was dann...

Sehr geehrte Frau Bader, im September 2007 wurde unsere Tochter geboren und ich habe 3 Jahre Erziehungszeit beantragt. Diese gehen in diesem September 2010 zu Ende. Vor der SS war ich schon 10 Jahre bei meinem jetzigen Arbeitgeber. Für meine Arbeitsstelle muss ich zwischen 1 - 1,5 Std. Fahrtzeit pro Stecke rechnen, was mit einem kleinen Kind nicht wirklich möglich ist. Mein Arbeitgeber hat meine Stelle nachbesetzt, da diese Position innerhalb der Belegschaft nicht besetzt hätte werden können. Es ist eine "kleine" Firma mit ca. 5 - 6 AN. Er hat mir gleich gesagt das ich wohl auf Grund der weiten Fahrtstrecke nicht mehr wieder kommen möchte. Tatsächlich ist das auch so. Im März war ich nun vor Ort, da ich ein persönliches Gespräch wollte. Er hat mir gesagt das meine Stelle nun besetzt wäre und er die neue Dame auch nicht kündigen kann. Da ich ja auch nicht wirklich in Vollzeit wiederkommen möchte und es sich aufgrund der Fahrtstrecke nicht lohnen würde. Anders wäre es ja, wenn ich in der Nähe wohnen würde. Er sei eh davon ausgegangen, das mein Arbeitsverhältnis mit dem Ende der Erziehungszeit automatisch enden würde. Naja, was soll ich dazu sagen? Ergebnis : Da ich ja für eine Teilzeitstelle wegen der Wegstrecke nicht wirklich dort anfangen kann und eine Vollzeitstelle nicht antreten kann, wegen meiner Tochter und der neuen Kraft möge ich ihm doch mal meine Kündigung schicken und ich könnte auch gleich mein Zeugnis mal vorschreiben wie ich es mir vorstellen würde. Tja, ich war etwas platt und habe auch nicht wirklich etwas gesagt. Im Nachhinein hätte ich wohl auch anders reagieren müssen oder sollen. Jetzt nachdem ich gegoogelt habe sehe ich das andere noch Abfindungen etc. beantragt haben und diese wohl auch bekommen. Wie sind denn bitte meine Rechte ? Was würden Sie mir bitte empfehlen ? Einfach kündigen und fertig und sich nach einer neuen Stelle umschauen ? Über eine Rückmeldung würde ich mich sehr freuen. Viele Grüsse

Mitglied inaktiv - 05.05.2010, 18:57



Antwort auf: Erziehungszeit endet im September, was dann...

Hallo, Rechte haben Sie hier wenig. Sie haben einen Vertrag über eine VZ-Stelle u keinen Anspruch auf TZ (zu wenig AN). Diesen Vertrag können Sie nicht erfüllen. Deshalb wüsste ich auch nicht, warum Ihr AG Ihnen kündigen oder eine Abfindung zahlen sollte. Eigentlich müssen Sie kündigen. Eine Abfindung ist aber immer eine Verhandlungsfrage. Vielleicht schaffen Sie es ja Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 06.05.2010



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