Hallo Frau Bader, unser erstes Kind wurde am 30.10.03 geboren. Erziehungszeit wurde für zwei Jahre bis 31.12. 2005 beantragt. Unser zweites Kind wurde am 21.05.05 geboren. Ich möchte die Erziehungszeit für das erste Kind gern um ein Jahr verlängern. Im Anschluss daran möchte ich gern drei Jahre Erziehungszeit für das zweite Kind nehmen. Kann der Arbeitgeber die Verlängerung um das dritte Jahr aus betrieblichen Gründen verweigern (große Firma, ich bin länger als mehrere Jahre beschäftigt)? Die Elternzeit würde somit über den dritten Geburtstag des zweiten Kindes hinausgehen. Geht das? Bis wann läuft meine Elternzeit, wenn ich das Maximum ausschöpfe (also Verlängerung der ersten Elternzeit und anschließend maximale Zeit für das zweite Kind)? Danke für Ihre Antwort!!
Mitglied inaktiv - 24.06.2005, 01:30