ErzU für 2 Jahre beantragt aber kurzfristig arbeit bekomemn

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: ErzU für 2 Jahre beantragt aber kurzfristig arbeit bekomemn

mein Sohn wird nächsten Monat 1 Jahr. Ursprl. wollte ich 2 Jahre ErzU machen. Doch ich habe jetzt Arbeit bekommen (halbtags), aber nicht bei meinem Arbeitgeber: 1. muß ich das meinem Arbeitgeber mitteilen oder sogar kündigen, was ist dann aber wenn ich beim neuen AG in der Probezeit gekündigt werde. bis wann muß ich das meinem AG mitteilen. 2. bekomme ich trotzdem Erzgeld, meinen zweiten Antrag habe ich noch nicht abgegeben.Oder soll ich es gar nicht mehr beantragen. ich habe nur 600 DM bekommen, kann ich da die 300 DM (Diff von 900) nachfordern? oder wie mach ich das jetzt am besten. Das 2. halbe Jahr habe ich ja auch nicht die vollen 600 bekommen, da mein Mann "zu gut" verdient. 3. Mein Mann ist Beamter und dehalb bin ich der Meinung kann er zu Hause bleiben, wenn mein Kind krank ist. Ist das rechtlich möglich, da ich ja eigendlich dafür den ErzU nehme. Bin ich den noch im Erziehungsurlaub oder wieder im Arbeitsverhältnis? Wie sollten wir das am besten regeln. Hier in der südlichsten Ecke von Ostdeutschland ist es sehr schwer in meinem Beruf arbeit zu bekommen. Jetzt bin ich froh eine Stelle bekommen zu haben, mein alter AG ist 72 Jahr und dort sehe ich keine zukunftschancen. Ich muß diese Stelle also unbedingt annehmen. Was muß ich da jetzt alles beachten Vielen Dank Tanja

Mitglied inaktiv - 21.05.2002, 13:29



Antwort auf: ErzU für 2 Jahre beantragt aber kurzfristig arbeit bekomemn

Liebe Tanja, 1. Teilen Sie das dem AG 1 baldmöglichst schriftlich mit, er muss zustimmen 2. Nachfordern geht wohl nicht, der Verdienst wird auf das EG angerechnet 3.Was hat das mit der Beamtentätigkeit zu tun? Jeder hat 10 Tage ANspruch auf Arbeitsbefreiung bei Krankheit des Kindes. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 25.05.2002



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