Hallo, ich bekomme im März 2006 mein 2. Baby. Seit Juli 2005 erhalte ich eine Rente wegen teilweiser geminderter Erwerbsunfähigkeit, die ab Januar auf die volle Rente aufgestockt wird. Diese wird aber zunächst nur für 3 Jahre befristet sein. Muß ich meinen Arbeitsplatz (bin in Elternzeit für meinen ersten Sohn) am 1. Januar 2006 kündigen ? Oder was macht man in diesem Fall? Für mein 2. Baby wäre ich ja von März 2006 bis März 2009 in Elternzeit. Wenn die Rente nach der Befristung ab 31.12.2008 nicht weiterläuft, wäre ich dann ja arbeitslos. Läßt man den Arbeitsplatz "ruhen"? Gibt es so etwas? Lieben Gruß, Birga
Mitglied inaktiv - 10.11.2005, 20:20