Frage: erstausstattung arbeitsamt

halli hallo, hoffe ihr könnt mir helfen. man kann ja beim arbeitsamt irgendwie 2 anträge für erstaustattung und wo weiter stellen(2xca.550€) meine sachbearbeiterin meinte einfach einen fornlosen antrag stellen, kann mir darunter nichts vorstellen. und sie ist eh immer so unfreundlich und hilft einem in keinster weise. wisst ihr wie man diese anträge stellt also wie schriebt man den ?? und müssen das 2 anträge sein oder ein brief? hat vlt. jemand ein vordruck den er mir per e-mail schicken könnte? ich hoffe ihr wisst was ich meine und könnt mir helfen. danke schonmal im vorraus. E-mail: Cathy17@gmx.de liebe grüße an euch, cathy!

Mitglied inaktiv - 15.09.2007, 20:24



Antwort auf: erstausstattung arbeitsamt

Hallo, es sind 2, da du Erstausstattung und Schwangerschaftsbekleidung beantragen musst. Es sind aber nicht 2x550 EUR, sondern im Höchstfall (und auch nur, wenn ihr bedürftig seid, hat nix mit dem sonstigen Hartz-IV zu tun) EUR 600,00 insgesamt. Das meiste davon gibt es als Gutschein für ein Sozialkaufhaus. Schreibe einfach: Hiermit beantrage ich anlässlich der bevorstehenden Geburt meines Kindes (voraussichtlicher ET...) die Bewilligung von Erstausstattung und Schwangerschaftsbekleidung. Es wird im Einzelnen folgendes benötigt: Dann zählst du alles auf. Und dann drunter. Ich bitte um Übersendung eines Bescheides. Der Antrag wird aber erst 6 Wochen vor dem ET bearbeitet und bewilligt. LG Arlett

Mitglied inaktiv - 15.09.2007, 20:47



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